Die vielfältigen Aufgaben eines Gerichts werden durch verschiedenen Abteilungen erfüllt.
Auf den folgenden Seiten wird die jeweilige Abteilung mit ihrem Aufgabenbereich dargestellt.
Sie finden Informationen, Merkblätter und Formulare, die Ihnen in einfach gelagerten Fällen ein persönliches Erscheinen bei Gericht ersparen können oder Sie auf einen Besuch bei uns vorbereiten.
Unsere Informationen zu den Rechtssachen mit grenzüberschreitendem Bezug finden Sie dagegen in der Hauptnavigation unter "Rechts-Infos".
Soweit mehrere Mitarbeiter in den Rechtsangelegenheiten zuständig sind, richtet sich ihre Zuständigkeit nach
- dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verfahrensbeteiligten (Antragsgegner, Beklagter, Schuldner, Betreute, Betroffener)
oder
- der/den Endziffer/n des Aktenzeichens.
Die Zuständigkeitsregelung ist bei den Ansprechpartnern angegeben (in Klammern).