Warum ist bei jeder Zahlung das Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens anzugeben?

Bei Zahlungen an das Amtsgericht Warendorf geben Sie bitte immer das Aktenzeichen (z. B. 5 C 2250/07, 3 M 2945/07 usw.) an, da ansonsten eine ordnungsgemäße Verbuchung zum richtigen Verfahren nicht erfolgen kann.

Sie ersparen dadurch dem Gericht wie auch Ihnen selbst Zeit und Unannehmlichkeiten.



Auf welches Konto kann ich den Geldbetrag überweisen?

Bei der Auswahl des Kontos ist der Verwendungszweck maßgebend.

Für

  • Geldhinterlegungen,
  • Bietsicherheiten in der Zwangsversteigerung

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