Warum ist bei jeder Zahlung das Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens anzugeben?
Bei Zahlungen an das Amtsgericht Warendorf geben Sie bitte immer das Aktenzeichen (z. B. 5 C 2250/07, 3 M 2945/07 usw.) an, da ansonsten eine ordnungsgemäße Verbuchung zum richtigen Verfahren nicht erfolgen kann.
Sie ersparen dadurch dem Gericht wie auch Ihnen selbst Zeit und Unannehmlichkeiten.
Wie lautet die Kontoverbindung des Gerichts?
- Einzahlungen und Überweisungen auf das Konto des Amtsgerichts Warendorf bei der Postbank Dortmund
- mit Ausnahme der Geldhinterlegung und der Sicherheitsleistung der Bietinteressenten in den Zwangsversteigerungsverfahren -:
Zahlungsempfänger: |
Amtsgericht Warendorf |
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IBAN | DE20 4401 0046 0000 0464 69 |
BIC | PBNKDEFF440 |