Warum ist bei jeder Zahlung das Aktenzeichen des gerichtlichen Verfahrens anzugeben?

Bei Zahlungen an das Amtsgericht Warendorf geben Sie bitte immer das Aktenzeichen (z. B. 5 C 2250/07, 3 M 2945/07 usw.) an, da ansonsten eine ordnungsgemäße Verbuchung zum richtigen Verfahren nicht erfolgen kann.

Sie ersparen dadurch dem Gericht wie auch Ihnen selbst Zeit und Unannehmlichkeiten.

 

Wie lautet die Kontoverbindung des Gerichts?

  • Einzahlungen und Überweisungen auf das Konto des Amtsgerichts Warendorf bei der Postbank Dortmund
    - mit Ausnahme der Geldhinterlegung und der Sicherheitsleistung der Bietinteressenten in den Zwangsversteigerungsverfahren -:

Zahlungsempfänger:

Amtsgericht Warendorf
IBAN DE20 4401 0046 0000 0464 69
BIC PBNKDEFF440