Aufgrund des 2. Lockdowns ist der Geschäftsbetrieb bei Gericht wieder eingeschränkt - der Schutz vor Corona hat Priorität.
Durch die bevorzugte schriftliche Antragstellung soll jeder unnötige Kontakt vermieden werden. 

Im Gerichtsgebäude gelten daher weiterhin folgende Verhaltensregeln:

  • Kein Zutritt für Personen mit Symptomen einer Corona-Erkranknung
  • Zutritt (Eingangsschleuse und Gerichtssaal) nur einzeln
  • Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutzpflicht)
  • Mindestabstand zu anderen Prsonen: 1,50 Meter
  • persönliche Vorsprache nur nach  vorheriger Terminabsprache oder in eilbedürftigen Rechtssachen
    (Regelfall: schriftliche Antragstellung).



Achten Sie auch weiterhin auf eine gute Handhygiene:

  • Hände gründlich mit Seife waschen nach jedem Toilettengang und nach dem Husten oder Niesen;
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten;
  • nur in ein Papiertaschentuch oder in die Armbeuge husten/niesen;
  • Wunden schützen.


Auch hier ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für die Gerichtsflure, den Wartebereich vor den Gerichtssälen und im Gerichtssaal.

Im Gerichtsgebäude ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz verpflichtend vorgeschrieben;
lediglich im Gerichtssaal entscheidet der Richter über die Mund- und Nasenschutzpflicht.
   

Personen, die

  • Erkältungssymptome (Husten, Fieber oder Atemnot) aufweisen,
  • Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten

oder

  • in den letzten 14 Tagen in einer Risikoregion waren,

kann das Betreten des Gerichtsgebäudes untersagt werden.


Bitte nehmen Sie daher zunächt telefonisch Kontakt mit uns auf, bevor Sie das Amtsgericht in einer Rechtsangelegenheit aufsuchen. 
Dies gilt auch in eilbedürftigen Rechtssachen (einstweilige Rechtsschutzsachen; fristwahrende Antragstellung).

Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.

Trotz unserer Bemühungen kann es zu Verzögerungen oder Wartezeiten kommen.

Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Allgemeinheit sollten überlegen Sie bitte, ob der Besuch des Amtsgerichts unbedingt notwendig ist oder stattdessen eine schriftliche Antragstellung möglich ist. 
 
Formulare finden Sie im Justizportal NRW unter https://www.justiz.nrw/BS/formulare/index.php externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Jede Person, die das Gerichtsgebäude betritt, hat eine Selbstauskunft (Selbstauskunft für die Eingangskontrolle) auszufüllen;
Formulare in Schriftform liegen hier in ausreichender Anzahl für Sie bereit.
Ihre personenbezogenen Daten werden hier nur vorübergehend im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigt, um  im Falle festgestellter Infektion alle Kontaktpersonen nachverfolgen zu können.
Die Daten werden gelöscht, sobald diese nicht mehr benötigt werden. 
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten kann es sinnvoll sein, das vorgenannte elektronische Formular vorher zu Hauseauszudrucken und ausgefüllt zum Gericht mitzubringen.