Muster: Mahnbescheid Quelle: Amtsgericht Warendorf

Was ist ein Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren gibt einem Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in einem vereinfachten, kostensparenden Verfahren (im Gegensatz zum Zivilprozess ohne vorherige mündliche Verhandlung) einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht nach, ob der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht.

 

In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen sind u. a. in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthalten.

 

Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht ist zuständig, soweit nicht eine Geldforderung aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht wird.

Das Mahnverfahren vor dem Amtsgericht wird maschinell bearbeitet. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz/Rechtssitz des Antragstellers/der Antragstellerin.

Für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist das Amtsgericht Hagen - Zentrale Mahnabteilung (ZEMA I) - externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.

Diese Zuständigkeit ist ausschließlich, d. h. der Mahnantrag muss dort gestellt werden.

Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind allerdings weiterhin die Arbeitsgerichte zuständig; für die örtliche Zuständigkeit ist jedoch der Wohnsitz bzw. Rechtssitz des Antragsgegners/der Antragsgegnerin maßgebend.

Für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts ist insoweit das Arbeitsgericht Münster externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.

Sachbearbeiter ist  der zuständige Rechtspfleger.

 

Welche Ansprüche kann ich im Mahnverfahren geltend machen?

Das Mahnverfahren ist zur Durchsetzung eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, zulässig.

 

Kann ich im Mahnverfahren Prozesskostenhilfe erhalten?

Personen mit geringem Einkommen können auch im Mahnverfahren Prozesskostenhilfe erhalten.

 

Muss ich zuvor ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor dem zuständigen Schiedsmann oder sonstigen anerkannten Gütestelle durchführen?

Die vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor dem zuständigen Schiedsmann oder sonstigen anerkannten Gütestellen ist nicht erforderlich – und zwar unabhängig von der Höhe der Geldforderung. 

 

Was sind die Voraussetzungen eines Mahnverfahrens?

Voraussetzungen sind:

  • Geltendmachung einer Geldforderung,
  • Antrag eines Antragsberechtigten.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor dem Amtsgericht Hagen erfolgt die Antragstellung

  • schriftlich mittels Vordrucks,
  • online.

Die Antragstellung vor dem Arbeitsgericht Münster kann dagegen nur schriftlich mittels Vordrucks erfolgen.

Die Vordrucke ("Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids") erhalten Sie im Schreibwarenhandel.

Bei den Vordrucken wird zwischen dem maschinellen und manuellen Mahnverfahren unterschieden.

Für das Mahnverfahren vor dem Amtsgericht Hagen ist der Vordruck im maschinellen Verfahren zu benutzen; für das Mahnverfahren vor den Arbeitsgerichten ist dagegen ein anderer Vordruck zu benutzen.

Beim Kauf des Vordrucks geben Sie bitte an, ob das Mahnverfahren vor dem Amtsgericht Hagen oder vor dem Arbeitsgericht durchzuführen ist.

 

Welchen Rechtsbehelf kann ich gegen den Mahnbescheid einlegen?

Hält die Schuldnerpartei einen Anspruch aus dem Mahnbescheid für unbegründet, kann sie Widerspruch einlegen.

Benutzen Sie möglichst nur den beigefügten Widerspruchsvordruck; dabei ist anzugeben, ob Sie den Anspruch insgesamt oder nur teilweise widersprechen.

 

Ist die Erhebung des Widerspruchs fristgebunden?

Die Widerspruchsfrist beträgt im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht  2 Wochen, im Mahnverfahren vor dem Arbeitsgericht dagegen lediglich 1 Woche.

 

Welchen Rechtsbehelf kann ich gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen?

Der Vollstreckungsbescheid kann von der Schuldnerpartei mit dem Einspruch angefochten werden.

 

Ist die Erhebung des Einspruchs fristgebunden?

Die Einspruchsfrist beträgt im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht  2 Wochen, im Mahnverfahren vor dem Arbeitsgericht dagegen lediglich 1 Woche.

 

Wann beginnt die Rechtsbehelfsfrist?

Die Frist beginnt mit der Zustellung.

Zugestellt ist der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid auch dann, wenn der in Ihrem Briefkasten eingelegt ist.

Auch wenn die Post Sie schriftlich benachrichtigt, dass Sie den Brief abholen können, ist er zugestellt, nicht erst, wenn Sie diesen in den Händen halten.

Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch gegen den Mahnbescheid/Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb der Frist bei dem Gericht, das den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erlassen hat, eingegangen ist.

 

An wen muss ich die geltend gemachte Geldforderung aus dem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid zahlen?

Soweit die Forderung von der Schuldnerpartei anerkannt wird, ist die im Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid geltend gemachte Geldforderung nicht an das Gericht, sondern an die Gläubigerpartei (Antragsteller/in des Mahnverfahrens) zu zahlen.

 

Kann ich aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerpartei betreiben?

Aus dem Vollstreckungsbescheid kann die Gläubigerpartei die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerpartei betreiben, falls die Schuldnerpartei trotz des erlassenen Vollstreckungsbescheids nicht freiwillig an die Gläubigerpartei zahlt..

 

Wo finde ich den Ansprechpartner?

Den Ansprechpartner finden sie auf der

Die Rechtsantragstelle ist Ihnen ggfs. bei der schriftlichen Antragstellung behilflich.