Eine nachgespielte Szene mit dem rechtsuchenden Bürger auf der Rechtsantragstelle Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss: Zimmer 27 (nur mittwochs) und Zimmer 32 (an den sonstigen Werktagen).
Quelle: Justiz NRW

Wo finde ich die Rechtsantragstelle?

Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer 32:

  • Herr Rollnik, Tel. 02581 6364-137.

 

Mittwochs befindet sich die Rechtsantragstelle dagegen im Erdgeschoss, Zimmer 7:

  • Herr Cremer, Tel. 02581 6364-115.

 

Wann kann ich die Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen?

In Rechtsangelegenheiten kann die Rechtsantragstelle zu den Sprechzeiten des Gerichts aufgesucht werden; außerhalb der übrigen Öffnungszeiten jedoch nur nach fernmdl. Absprache.

Für unaufschiebbare Eilsachen (z. B. Erwirkung von Arresten und einstweiligen Verfügungen, Einreichung einer Schutzschrift zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs) steht Ihnen dagegen die Rechtsantragstelle zu den Öffnungszeiten bzw. Servicezeiten des Gerichts zur Verfügung.

 

 

Welche Anträge und Erklärungen werden dort protokolliert?

Auf der Rechtsantragstelle werden jedoch nur Anträge und Erklärungen in folgende Sachgebieten protokolliert:

  • Aufgebotssachen,
  • Beratungshilfesachen,
  • Wohnungseigentumssachen,
  • Zivilsachen einschl. Arreste, selbständige Beweisverfahren, einstweilige Verfügungen und Schutzschriften.

Dem Rechtspfleger auf der Rechtsantragstelle obliegt ebenfalls die Entscheidung über die von ihm protokollierten Anträge auf Erteilung von Beratungshilfe.

Anträge und Erklärungen in allen sonstigen Sachgebieten (z. B. Betreuungssachen, Familiensachen einschl. der Gewaltschutzsachen,  Nachlasssachen, Zwangsvollstreckungssachen) werden dagegen unmittelbar von dem zuständigen Rechtspfleger oder dem Mitarbeiter in der Serviceeinheit protokolliert.
Bitte wenden Sie sich insoweit an die zuständige Serviceeinheit der betr. Sachabteilung