Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft oder/und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Sie ersetzt die bisher für nichteheliche Kinder kraft Gesetzes eintretende Amtspflegschaft des Jugendamts und schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen.

Die Beistandschaft führt zu keiner Einschränkung der elterlichen Sorge.

 

In welchen Gesetzen ist die Beistandschaft geregelt?

Regelungen sind u. a. im folgenden Gesetz enthalten:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

Welches Gericht bzw. welche Behörde ist zuständig?

Das Amtsgericht ist nicht zuständig.

Die Beistandschaft findet ohne Beteiligung des Familiengerichts statt.

Das Jugendamt ist zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des antragstellenden Elternteils oder des testamentarisch berufenen Vormunds.

Für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts ist das Kreisjugendamt Warendorf externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig. 

 

Was sind die Voraussetzungen einer Beistandschaft?

Voraussetzungen einer Beistandschaft sind u. a.:

  • Antrag eines Antragsberechtigten,
  • Antragsteller ist alleiniger Sorgerechtsinhaber oder hat die alleinige Obhut eines Kindes,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des minderjährigen Kindes im Inland.

Der Antrag ist bei dem zuständigen Jugendamt zu stellen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind u. a.:

  • werdende Mütter, wenn ihr Kind, sofern es bereits geboren wäre, unter Vormundschaft stünde (z. B. minderjährige werdende Mütter),
  • jeder alleinige Sorgerechtsinhaber,
  • ein nach § 1776 BGB berufener Vormund (ein von Personensorgerechtsinhabern in einem Testament benannte Vormünder).

 

Wer wird Beistand?

Beistand wird das Jugendamt. 

 

Für welche Bereiche bzw. Aufgaben gibt es einen Beistand?

In Betracht kommen folgende Bereiche/Aufgaben:

  • Vaterschaftsfeststellung,
  • Geltendmachung der Kindesunterhaltsansprüche.

 

Wann endet die Beistandschaft?

Die Beistandschaft endet u. a.:

  • mit Wegfall der Voraussetzungen,
  • mit Verlegung des Aufenthalts des minderjährigen Kindes in das Ausland,
  • auf jederzeitigem Antrag eines Antragsberechtigten ("Antrag auf Aufhebung der Beistandschaft").