Was ist eine Pflegschaft?

Pflegschaften beinhalten eine Fürsorgetätigkeit.   

Bei den Pflegschaften wird u. a. unterschieden zwischen:

  • Ergänzungspflegschaft,
  • Pflegschaft für eine Leibesfrucht,
  • Pflegschaft für unbekannte minderjährige Beteiligte.

 

Was ist eine Ergänzungspflegschaft?

Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für seine Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Ergänzungspfleger.  

 

In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen enthalten u. a. folgende Gesetze:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

 

Welches Gericht ist zuständig? Wer ist Sachbearbeiter?

Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird durch den Wohnsitz des Pfleglings bestimmt.
Sachbearbeiter ist der zuständige Rechtspfleger.

 

Was sind die Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft?

Die Ergänzungspflegschaft setzt ein konkretes Bedürfnis zur Besorgung einer oder bestimmter Angelegenheit(en) voraus, an deren Erledigung die Eltern oder der Vormund verhindert sind.

 

Was sind die Aufgaben des Pflegers?

Der Wirkungskreis des Pflegers ergibt sich aus der gerichtlichen Bestallungsurkunde, erstreckt sich somit also nur auf die darin bezeichneten Angelegenheiten.

 

Was sind die Aufgaben des Gerichts?

Die Aufgaben des Gerichts sind u. a.:

  • Bestellung eines Verfahrensbeistands,
  • Anordnung der Pflegschaft,
  • Bestellung eines Pflegers,
  • Aufsicht über den Pfleger,
  • Festsetzung der Vergütung des Pflegers,
  • Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften des Pfleglings.

 

Kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Beteiligte i. S. d. §§ 7, 8 FamFG mit geringem Einkommen können Verfahrenskostenhilfe erhalten.