Welche Aufgaben hat das Familiengericht?

Das Amtsgericht - Familiengericht - ist u. a. zuständig für

Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften des minderjährigen Kindes,

Anordnung der Ergänzungspflegschaft bei Vertretungsausschluss des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Kindes,

Vormundschaft Minderjähriger.

 

Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des minderjährigen Kindes.

Die Entscheidung trifft der zuständige Rechtspfleger.


Wo finde ich den Ansprechpartner?

Die Zuständigkeit der Mitarbeiter in der Serviceeinheit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.

Die Mitarbeiter in der Serviceeinheit (Abt. 8 F) finden Sie im Nebengebäude, Zimmer B 4:

  • Frau Schröder (1 - 5), Tel. 02581 6364-217,
  • Herr Spiekermann (6 - 0), Tel. 02581 6364-216.