Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - ist zuständig.

Örtlich  zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Hofstelle oder die Grundstücke liegen.

Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.




Wo finde ich den Ansprechpartner?

Den Mitarbeiter in der Serviceeinheit (Abt. 33 Lw) finden Sie im Obergeschoss, Zimmer 112:

  • Frau Eping (Endziffern 1, 3, 5, 7 und 9), Zimmer 112, Tel. 02581 6364-153;
  • Frau Everwin (Endziffern 2, 4, 6, 8 und 0), Zimmer 113, Tel. 02581 6364-155.

Wegen Teilzeitbeschäftigung erreichen Sie

  • Frau Everwin nur montags, mittwochs und donnerstags.