Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - ist zuständig.

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Hofstelle oder die Grundstücke liegen.

Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.




Wo finde ich den Ansprechpartner?

Die Mitarbeiter in der Serviceeinheit (Abt. 33 Lw) finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 30 und 31:

  • Frau Lacher (Endziffern 1-5), Zimmer 30, Tel. 02581 6364-134;
  • Herr Martinez (Endziffern 6-0), Zimmer 31, Tel. 02581 6364-136.