Welche Aufgaben haben die ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen?

Die ehrenamtlichen Richter üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter (Landwirtschaftsrichter) aus.

Bei den ehrenamtlichen Richtern in Landwirtschaftssachen handelt es sich um Landwirte.

 

Wer kann ehrenamtlicher Richter in Landwirtschaftssachen werden?

Grundsätzlich kann jede(r) Landwirt(in) - unabhängig davon ob als Vollerwerbslandwirt oder im Nebenerwerb - ehrenamtlicher(e) Richter(in) in Landwirtschaftssachen werden.

Weitere Voraussetzung ist lediglich, dass er/sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) ist.

 

Wie und durch wen erfolgt die Berufung der ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen?

Sie werden auf die Dauer von 5 Jahren berufen; wiederholte Berufung ist zulässig.

Die ehrenamtlichen Richter in Landwirtschaftssachen für das Amtsgericht Warendorf werden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm aufgrund einer Vorschlagsliste der Landwirtschaftskammer berufen.

 

In welchen Gesetzen sind die maßgeblichen Rechtsvorschriften enthalten?

Regelungen enthalten u. a.

  • das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG),
  • das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
  • das Deutsche Richtergesetz (DRiG).

 

Ich interessiere mich für eine Tätigkeit als ehrenamtliche(r) Richter(in) in Landwirtschaftssachen. Wo finde ich den Ansprechpartner?

Den Ansprechpartner finden Sie in der Landwirtschaftskammer.

Für den Amtsgerichtsbezirk Warendorf ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Warendorfexterner Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.