Wo erhalte ich die Legalisation?
Wer ist für die Vorbeglaubigung/Beglaubigung/Legalisation zuständig?

Für die Legalisation wird eine Vorbeglaubigung und ggfs. eine Beglaubigung der deutschen öffentlichen Urkunde benötigt.

Die zuständige Behörde für die Vorbeglaubigung/Beglaubigung/Legalisation entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

UrkundeVorbeglaubigungBeglaubigungLegalisation
notarielle Urkunden eines Notars aus dem hiesigen Amtsgerichtsbezirk Landgericht Münster ./. zuständige Auslandsvertretung
Übersetzung eines Übersetzers aus dem hiesigen Amtsgerichtsbezirk Amtsgericht Warendorf Landgericht Münster zuständige Auslandsvertretung
öffentliche Urkunde des hiesigen Gerichts Amtsgericht Warendorf Landgericht Münster zuständige Auslandsvertretung
Entscheidung des hiesigen Gerichts (Beschluss, Urteil) Amtsgericht Warendorf Landgericht Münster zuständige Auslandsvertretung
Vergleich des hiesigen Gerichts Amtsgericht Warendorf Landgericht Münster zuständige Auslandsvertetung

Die Vorbeglaubigung für die vorgenannten Urkunden erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Warendorf; die Beglaubigung dagegen durch den Präsidenten des Landgerichts Münster.
Die Legalisation erfolgt durch die zuständige Auslandsvertretung in Deutschland.

 

 

Wo erhalte ich die Apostille? Wer ist für die Vorbeglaubigung bzw. für die Erteilung der Apostille zuständig?

Mit Ausnahme der notariellen Urkunden wird für die Erteilung der Apostille eine Vorbeglaubigung der deutschen Urkunden benötigt.

Die zuständige Behörde für die Vorbeglaubigung/Erteilung der Apostille entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

UrkundeVorbeglaubigungBeglaubigungApostille
notarielle Urkunde eines Notars aus dem hiesigen Amtsgerichtsbezirk    ./. ./. Landgericht Münster
Übersetzung eines Übersetzers aus dem hiesigen Amtsgerichtsbezirk Amtsgericht Warendorf ./. Landgericht Münster
öffentliche Urkunde des hiesigen Gerichts Amtsgericht Warendorf ./. Landgericht Münster
Entscheidung des hiesigen Gerichts (Beschluss, Urteil) Amtsgericht Warendorf ./. Landgericht Münster
Vergleich des hiesigen Gerichts Amtsgericht Warendorf ./. Landgericht Münster

 

Die Vorbeglaubigung für die vorgenannten Urkunden erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Warendorf;

die Erteilung der Apostille dagegen durch den Präsidenten des Landgerichts Münster.

 

Wo finde ich den Ansprechpartner?

Den Sachbearbeiter finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 32:

  • Herr Rollnik, Tel. 02581 6364-137.