Die Stadt Warendorf erhielt um das Jahr 1200 die Stadtrechte.
1232 erhielt Warendorf ein eigenes Stadtgericht.
1815 wurde Warendorf Sitz eines Land- und Stadtgerichts,
1849 wurde Warendorf Sitz eines Kreisgerichts.
Im Zuge der Neuorganisation des Gerichtswesens wurde 1879 in Preußen ein Amtsgericht geschaffen;
Grundlage war das Gerichtsverfassungsgesetz, das noch heute in Kraft ist.
Land- und Stadtgericht (1815 - 1849)
Die Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts im Jahre 1815 beruhte auf Paragraph 19 des »Patents wegen Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichtsordnung in die von den preußischen Staaten getrennt gewesenen mit denselben wiedervereinigten Provinzen« vom 9. September 1814.
Das Stadt- und Landgericht war als erste Instanz in der Zivilgerichtsbarkeit »für normale Staatsbürger« zuständig.
Die Gerichtsbarkeit über den eximierten Stand (Geburtsadel, Klerus und Beamtentum) sowie die Appellationsinstanz fiel dagegen dem neu eingerichteten Oberlandesgericht Münster zu.
Dieses Gericht übte ebenfalls u. a. die Aufsicht über das Stadt- und Landgericht Warendorf aus.
Für erstinstanzliche Untersuchungen der Kriminalgerichtsbarkeit wurden den Stadt- und Landgerichten Inquisitoriate beigeordnet.
Das Land- und Stadtgericht Warendorf war in einem staatlichen Gebäude in der Molkenstr. 6 untergebracht, dem früheren »Steinhaus« des Klosters Marienfeld. Dieses Gebäude wurde später zum Gerichtsgefängnis umgebaut/erweitert.
In diesem Gefängnis war während des Kulturkampfes 1874 der Bischof von Münster Johann Bernhard Brinkmann inhaftiert.
Gerichtstage hielt das Land- und Stadtgericht Warendorf ab in:
-
Greffen,
-
Harsewinkel,
-
Marienfeld.
Kreisgericht Warendorf (1849 - 1879)
Die Einrichtung eines Kreisgerichts im Jahre 1849 erfolgte aufgrund der Anordnung des Königlichen Appellationsgerichts zu Münster vom 5. Juni 1849.
Sie erfolgte u. a. aufgrund der Verordnung vom 2. Januar 1849 über die anderweitige Organisation der Gerichte.
An die Stelle der bisherigen 20 Stadt- und Landgerichte traten als Gerichte erster Instanz nunmehr 8 Königliche Kreisgerichte, u. a. das Kreisgericht in Warendorf.
Gerichtskommissionen wurden u. a. abgehalten in:
-
Ahlen,
-
Beckum,
-
Oelde.
Gerichtstage wurden dagegen u. a. abgehalten in:
-
Harsewinkel,
-
Ostbevern,
-
Sendenhorst,
-
Wadersloh.
Zur Zuständigkeit des Königlichen Kreisgerichts Warendorf gehörten Zivil- und Strafsachen. Adelige Privatgerichtsbarkeit und privilegierte Gerichtsstände wurden nunmehr abgeschafft.
Der demokratischen Forderung nach Laienrichtern fand nunmehr Eingang in der Strafprozessordnung.
Das Appellationsgericht löste im Januar/Februar 1849 nach Maßgabe der Preußischen Justizreformgesetze das Oberlandesgericht ab.
Das Königliche Kreisgericht Warendorf verblieb zunächst in den Räumen des früheren Land- und Stadtgerichts, bis 1853 auf dem gegenüberliegenden Grundstück, Molkenstr. 9 ein Gerichtsgebäude (2-geschossiges Traufenhaus) neu errichtet wurde.
Die Stadt Warendorf hatte das o. g. Grundstück für 500 Taler erworben.
Auf dem Kaufgrundstück hatte zuvor das Pfarrhaus der sogenannten Alten Pfarre gestanden.
Die voraussichtlichen Kosten wurden vor Baubeginn mit 17.430 Reichstalern 13 Silbergroschen und 8 Pfennigen kalkuliert.
Gebietsreform (1975)
Die Gebietsreform von 1975 hatte zur Folge, dass die Stadt Harsewinkel mit den Gemeinden Greffen und Marienfeld in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Gütersloh fiel.
Im Gegenzug fielen nunmehr folgende Städte und Gemeinden in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Warendorf:
-
Alverskirchen,
- Enniger,
-
Ennigerloh,
-
Telgte.
Zum Amtsgerichtsbezirk Warendorf gehören heute ca. 119.000 Gerichtseingesessene.
Sanierung des Amtsgerichtsgebäudes (2014/2015)
Es wurden
- das Dach,
- die Außenfassade
- die Toiletten
- die großen Sitzungssäle I und II
saniert.
Der Eingangsbereich wurde teilweise neu gepflastert. Optisch hat sich das Bild des Gerichtsgebäudes allerdings nicht verändert; es wurden die Asbest-Fassadenplatten gegen Aluminium-Fassadenplatten in gleicher Farbe ausgetauscht.
Behördenleiter, Gerichtseingesessene u. Personalentwicklung
Zeitraum | Bezeichnung des Gerichts | Leiter des Gerichts |
---|---|---|
1815 - 1849 | Land- und Stadtgericht Warendorf | Direktoren Reinhartz, Brockmann, von Hülst und Lampe |
1851 - 1879 | Kreisgericht Warendorf | Direktoren Reinking, Dyckerhoff und Jungeblodt |
1921 - 1937 | Amtsgericht Warendorf | Amtsgerichtrat und Aufsichtsführender Richter Kölling |
01.01.1938 - 2/1968 | Amtsgericht Warendorf | Amtsgerichtsrat, Aufsichtsführender Richter und Amtsgerichtsdirektor Dr. Lucas |
01.04.1968 - 30.09.1991 | Amtsgericht Warendorf | Direktor des Amtsgerichts a. D. Ernst Kleinebrink |
01.01.1992 - 31.07.2000 | Amtsgericht Warendorf | Direktorin des Amtsgerichts Brigitte Knauer |
01.08.2000 - 31.03.2013 | Amtsgericht Warendorf | Direktor des Amtsgerichts a. D. Bernd Normann |
ab 01.09.2013 | Amtsgericht Warendorf | Direktor des Amtsgerichts Ralf Kruse |
Gerichtseingesessene:
Jahr | Anzahl der Gerichtseingesessenen |
---|---|
1939 | 39.000 |
1971 | 70.000 |
2007 | 118.932 |
Anzahl der Mitarbeiter des Gerichts:
Jahr | Richter | Justizbedienstete |
---|---|---|
1879 |
2 |
5 |
1925 |
3 |
11 |
1971 |
4 |
32 |
2016 |
12 |
54 |