Im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Warendorf ist das Rauchen untersagt.
Die Beschilderung in der Eingangshalle und vor den Sitzungssälen weist auf das Rauchverbot hin.
Da ein geeigneter Raum nicht verfügbar ist, gibt es im Amtsgericht auch kein seperates Raucherzimmer.
Wer es dennoch ohne "Glimmstengel" nicht aushalten kann, muss das Gerichtsgebäude zum Rauchen verlassen.
Für die Verfahrensbeteiligten empfiehlt es sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass sie bei Aufruf des Verfahrens rechtzeitig wieder im Gericht sind.
Ein Aufruf vor dem Gerichtsgebäude erfolgt nicht.
Geteiltes Leid ist halbes Leid:
Auch die Bediensteten müssen für eine Raucherpause das Gerichtsgebäude verlassen.