Welche Gerichtsverhandlungen kann ich als Zuschauer besuchen?
Als Zuschauer können sie nur öffentliche Gerichtsverhandlungen besuchen.
Welche Gerichtsverhandungen sind öffentlich? Welche Gerichtsverhandlungen sind nicht öffentlich?
Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und jedermann zugänglich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was in der Regel bereits durch den Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird.
Nicht öffentlich sind vor allem Jugendstrafsachen und die meisten Familiensachen.
Kann die Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen auch zeitweise ausgeschlossen werden?
Auch in einer öffentlichen Verhandlung kann im Einzelfall die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen werden. Dies ist etwa der Fall, wenn besondere schutzwürdige Belange von Verfahrensbeteiligten behandelt werden, die nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, wie z. B. bei der Vernehmung eines Opfers einer Sexualstraftat.
Wie erkenne ich, ob die Gerichtsverhandlung öffentlich oder nicht öffentlich ist?
Ob die jeweilige Gerichtsverhandlung öffentlich oder nicht öffentlich ist, erkennen Sie an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang des Sitzungssaales.
Es besteht leider nur ein begrenzter Raum für Zuschauer zur Verfügung.
Die Hauptverhandlungen in Strafsachen, Schöffensachen, Bußgeldsachen, Zivilprozesssachen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Öffentlichkeit auch in weiteren Verfahren (z. B. Jugendschutzsachen) ausgeschlossen werden.
Was sind mögliche Rechtsfolgen der Störung einer Gerichtsverhandlung?
Von selbst versteht sich, dass die Besucher einer Verhandlung den Gang des Verfahrens nicht zu stören haben. Wer sich hieran nicht hält, muss mit Ordnungsstrafen und gegebenenfalls dem Verweis aus dem Saal rechnen.
Was sollte bei dem Besuch von Schulklassen beachtet werden?
Beim Amtsgericht Warendorf finden nicht täglich Strafsitzungen statt, die sich für eine Schulklasse eigenen. Auch kann es zu Schwierigkeiten und Kollisonen beim Besuch mehrer Schulklassen am selben Tag kommen.
Es empfiehlt sich daher,
- einen Gerichtstermin sorgfältig zu planen,
- sich vorher bei Gericht zu erkundigen, wann geeignete Verhandlungen stattfinden,
- den Besuch vorher bei Gericht anzumelden, damit ggfs. beim Amtsgericht die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können (Reservierung des Zuschauerraums mit den benötigten Plätzen, ggfs. zusätzliche Bestuhlung im Zuschauerraum).
Die Lehrer werden gebeten, vor dem Besuch Kontakt mit der Serviceeinheit für Strafsachen aufzunehmen, um Besuchstermine abzustimmen.
Den Ansprechpartner finden Sie im Obergeschoss, Zimmer 105:
- Herr Brokamp, Tel. 02581 6364-147.
Bitte bedenken Sie, dass nicht täglich Termine anberaumt werden, die für den Rechtskundeunterricht oder dergl. von Interesse sind.