Blindenschrift Gedenkstein für den Erfinder der Blindenschrift
Quelle: © Dirk Schmidt / PIXELIO
Gibt es Dokumente oder Vordrucke in einer für mich geeigneten Form?

Leider sind keine Dokumente oder Vordrucke in Blindenschrift oder auf Tonträgern vorrätig.

Wie kann ich Dokumente in einer für mich wahrnehmbaren Form erhalten?
Dokumente können

  • akustisch,
  • elektronisch,
  • fernmündlich,
  • mündlich,
  • schriftlich,
  • in anderer geeigneter Weise

zur Verfügung gestellt werden.
Es bedarf lediglich eines entsprechenden Antrags der blinden oder sehbehinderten Person.
Bitte teilen Sie dem Gericht umgehend mit, falls Sie blind oder sehbehindert sind, damit die Dokumente in der für Sie wahrnehmbaren Form rechzeitig übertragen werden können.
Da die Übertragung der Dokumente das Verwaltungsgericht Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster vornimmt, müssen Sie mit einer Wartezeit von einigen Tagen rechnen.