Für die
- Arbeitsgerichtsbarkeit
- Finanzgerichtsbarkeit
- Sozialgerichtsbarkeit
- Verwaltugnsgerichtsbarkeit
ist das Amtsgericht dagegen nicht zuständig;
zuständig sind insoweit die Fachgerichte.
Strafermittlungsbehörde und Strafvollstreckungsbehörde ist dagegen die Staatsanwaltschaft.