Was ist ein Geschmacksmuster?
Ein Geschmacksmuster ist Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechts, das seinem Inhaber die ausschl. Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.
Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
In welchen Gesetzen ist das Verfahren geregelt?
Regelungen enthalten u. a.:
- das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)),
- die Verordnung zur Ausführung des Geschmacksmustergesetzes (Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)),
- die Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA-Verordnung (DPMAV)).
Welches Gericht/welche Behörde ist zuständig?
Das Musterregister wurde/wird von den nachfolgenden Behörden/Gerichten geführt:
- bis 30. 06. 1988: den örtlich zuständigen Amtsgerichten,
- in der Zeit vom 01. 07. 1988 bis 31. 12. 1998: Deutsches Patent- und Markenamt München,
- seit dem 01. 01. 1999: Deutsches Patent- und Markenamt, Dienststelle Jena.
Wo finde ich den Ansprechpartner für die Einsichtnahme von Geschmacksmustern, die vor dem 01. 07. 1988 beim Amtsgericht Warendorf angemeldet worden sind?
Die Mitarbeiterin in der Serviceeinheit (Abt. 8 MR) finden Sie im Nebengebäude, Zimmer B 3:
- Frau Busch, Tel. 02581 6364-212.