In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen enthalten u. a.

  • die Insolvenzordnung (InsO),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

 

Was sind die Voraussetzungen eines Nachlassinsolvenzverfahrens?

Die Voraussetzungen eines Nachlassinsolvenzverfahrens sind:

  • Antrag eines Antragsberechtigten,
  • Überschuldung des Nachlasses.

Bei einer nicht kostendeckenden Masse kann der Antrag abgelehnt werden.

 

Wer ist hinsichtlich des Nachlassinsolvenzverfahrens antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind u. a. :

  • der Erbe,
  • der Nachlassgläubiger,
  • der Nachlasspfleger,
  • der Nachlassverwalter,
  • der Testamentsvollstrecker.

 

Was sind die Rechtsfolgen der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens?

Zur Nachlassinsolvenzmasse gehört nicht das Eigenvermögen des Erben, sondern nur der im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens vorhandene Nachlass.

Gläubiger sind alle Nachlassgläubiger.

 

Was sind die Aufgaben des Nachlassinsolvenzverwalters?

Die Aufgaben des Nachlassinsolvenzverwalters sind u. a.:

  • Inbesitznahme des Nachlasses,
  • Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass,
  • Verwertung des Nachlasses,
  • Verteilung des Erlöses.

Der Nachlassinsolvenzverwalter hat das Prozessführungsrecht und das Anfechtungsrecht im Nachlassinsolvenzverfahren.

 

Was sind die Aufgaben des Insolvenzgerichts?

Aufgaben des Insolvenzgerichts sind u. a.:

  • Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrns einschl. Ernennung des Nachlassinsolvenzverwalters,
  • Aufsicht über den Nachlassinsolvenzverwalter,
  • Festsetzung der Vergütung des Nachlassinsolvenzverwalters.

 

Wann endet das Nachlassinsolvenzverfahren?

In der Regel endet das Verfahren durch Aufhebungsbeschluss nach Abhaltung des Schlusstermins oder nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans.

Im Nachlassinsolvenzverfahren wird - im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren - eine Restschuldbefreiung nicht erteilt.