Wann kann ich persönlich vorsprechen?
Wochentag | vormittags | nachmittags |
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montags | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
dienstags | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
mittwochs | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
donnerstags | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
freitags | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | keine Sprechzeiten |
sowie im Übrigen ggfs. nach fernmündlicher Absprache.
Die Mitarbeiter des Amtsgerichts Warendorf nehmen an der Flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) teil.
Bitte beachten Sie, dass wegen Teilzeitbeschäftigung der Mitarbeiter nicht alle Arbeitsplätze durchgängig besetzt sind.
Außerhalb der o. g. Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.
Für unaufschiebbare Eilsachen (z. B. einstweilige Verfügungen, Gewaltschutzsachen o. dergl.) können Sie selbstverständlich das Amtsgericht zu den übrigen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr) aufsuchen.