elektronsiche Aktenführung in Zivilsachen ab 06.09.2021
Zum 06.09.2021 wird die elektronische Akte in Zivilsachen eingeführt.
Rechtsanwälte werden gebeten, die Schriftsätze in Zivilsachen in elektronischer Form über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einzureichen.
Dadurch werden Druck- und Portokosten sowie das Einscannen der Schriftstücke erspart.