elektronsiche Aktenführung
Ab 06.09.2021 werden die Akten in Zivilsachen und ab 13.02.2023 die Akten in Betreuungssachen, Familiensachen, Nachlasssachen, Pflegschafts- und Vormundschaftssachen sowie Zwangsvollstreckungssachen nur noch in elektronischer Form geführt. Schriftsätze in diesen Angelegenheiten können daher nunmehr auch in elektronischer Form eingereicht werden.