Rechtspfleger/innen  nehmen größtenteils Aufgaben wahr, die früher noch von Richter/innen erledigt wurden. Sie gehören dem gehobenen Justizdienst an; bei der Ausübung ihrer Rechtspflegeraufgaben sind sie sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Die Ausbildung erfolgt an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel und in den Gerichten; die Ausbildungszeit einschl. des Studiums beträgt 3 Jahre.

Die Zuständigkeit des Rechtspflegers ist  im Rechtspflegergesetz (RpflG) geregelt.

In vollem Umfang sind u. a. die nachfolgenden Rechtsangelegenheiten auf den/die Rechtspfleger/in übertragen:

  • Beratungshilfeangelegenheiten,
  • Forderungspfändung,
  • grenzüberschreitende Zwangsvollstreckungssachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Kostenfestsetzungsverfahren,
  • Mahnverfahren,
  • Pachtkreditsachen,
  • Aufgaben der Rechtsantragstelle,
  • Vereinsregistersachen,
  • Vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren,
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.

Vorbehaltlich der im Rechtspflegergesetz ausdrücklich genannten Aufgaben, für die ein Richtervorhalt besteht, nehmen die Rechtspfleger/innen in eigener Zuständigkeit u. a. wahr:

  • Aufgebotssachen,
  • Betreuungssachen,
  • Insolvenzssachen,
  • Registersachen,
  • Nachlasssachen,
  • Vormundschaftssachen,
  • Zwangsvollstreckungssachen.

Desweiteren sind sie in ihrer Eigenschaft als Geschäftsleiter mit Führungsaufgaben betraut und unterstützten insoweit den Behördenleiter.

Informationen aus dem Justizportal