In welchen Fällen kann das Gericht die Beratungshilfe von Amts wegen aufheben?

Das Gericht hebt die Beratungshilfe von Amts wegen auf, wenn diese zu Unrecht bewilligt worden ist;
die Aufhebung der Beratungshilfe ist jedoch nur innerhalb eines Jahres möglich.

Ist seit der Bewilligung der Beratungshilfe bereits 1 Jahr vergangen, kann die Beratungshilfe nicht mehr von Amts wegen aufgehoben werden.

Kann die Beratungshilfe bei Vermögenszuwachs in der Beratungshilfeangelegenheit aufgehoben werden?

Ja.

Das Gericht kann die Beratungshilfe wegen Vermögenszuwachs nach Anhörung des Rechtsuchenden jedoch nur aufheben, falls

  • die Beratungsperson noch keine Beratungshilfevergütung gegenüber dem Gericht beantragt hat,

und

  • die Beratungsperson den Rechtsuchenden bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Antragstellung und Aufhebung der Beratungshilfebewilligung sowie über die Rechtsfolgen der Aufhebung hingewiesen hat.

 

Was sind die Rechtsfolgen der Aufhebung?
  
Die Beratungsperson kann gegen den Rechtsuchenden den Vergütungsanspruch geltend machen.