Vor dem Amtsgerichtsgebäude befindet sich der Nachtbriefkasten.

Dieser steht Ihnen insbesondere für fristgebundene Schriftstücke zur Verfügung.

Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen gewährleistet die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf des Schriftstücks erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

In Grundbuchsachen ist jedoch nicht der Eingang beim Amtsgericht Warendorf von Bedeutung, sondern der Eingang bei dem zuständigen Grundbuchführer. Für die Rangfolge mehrerer Anträge, die ein Grundstück oder Recht betreffen, ist der Engang bei dem zuständigen Grundbuchführer maßgebend. Soweit nicht eine anderweitige Rangbestimmung getroffen wird, darf die später beantragte Grundbucheintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.

Daher ist es ratsam, die Eintragungsanträge in Grundbuchsachen bei dem zuständigen Grundbuchführer persönlich abzugeben.