Wo kann ich als Bietinteressent die Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren einzahlen?

Die Sicherheitsleistung kann nicht mehr bar erfolgen.

Zahlungen von Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren richten Sie bitte unter Angabe

  • des Amtsgerichts (Amtsgericht Warendorf)
  • des Aktenzeichens (z. B.: 2 K 1000/07)
  • des Stichwortes "Bietsicherheit"
  • des Tages des Zwangsversteigerungstermins

an folgenden Empfänger:

Einzahlungen und Überweisungen auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz in Hamm bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba):

Zahlungsempfänger

Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm
IBAN DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC WELADEDD

Berücksichtigen Sie bitte - auch bei Online Banking - die Banklaufzeiten (insbes. Wochendende oder Feiertage) und veranlassen Sie die Überweisung spätestens 1 Woche vor dem Zwangsversteigerungstermin.


Einzahlungen bzw. Überweisungen des Bietinteressenten auf das Konto des Amtsgerichts Warendorf können dagegen als Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren nicht berücksichtigt werden.


Die Sicherheitsleistung des Bietinteressenten kann in dem Zwangsversteigerungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn

  • der Betrag vor dem Zwangsversteigerungstermin auf dem Konto gutgeschrieben worden ist

und

  • der Nachweis über die Gutschrift im Zwangsversteigerungstermin vorliegt.