Neue Organisationsformen bei den Gerichten verknüpfen die Aufgaben der Geschäftsstelle im Interesse einer beschleunigten, einheitlichen Erledigung von zusammengehörigen Arbeitsvorgängen in sogenannten EDV-unterstützten "Serviceeinheiten".

Die Serviceeinheit ist mit Justizfachwirten und Justizbeschäftigten besetzt.

Das Aufgabengebiet der Serviceeinheit umfasst u. a. 

  • die Verwaltung der Geschäftsstelle,
  • die Kostenberechnung,
  • die Verwaltung der Gerichtszahlstelle,
  • die Anweisung der Zeugen- und Sachverständigenentschädigung,
  • die Protokollführung in Bußgeldsachen und Strafsachen,
  • die Erteilung der einf. Vollstreckungsklausel i. S. d. § 724 Zivilprozessordnung (ZPO),
  • die Erteilung von Zustellungsbescheinigungen,
  • die Führung der Schuldnerkartei.

Jede gerichtliche Abteilung, ob in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil- und Strafprozess) oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Betreuungs- und Nachlasssachen)  hat für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Verfahrensbeteiligten ihre Serviceeinheit.

In dieser "Zentrale" trägt die Servicekraft als Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum wesentlich zur Verwirklichung einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung bei. Hier lenkt sie den Ablauf der Verfahren, soweit nicht eine Entscheidung durch das Gericht (Richter/Rechtspfleger) getroffen wird.

So werden von ihnen u. a. selbständig Erklärungen der Verfahrensbeteiligten außerhalb der gerichtlichen Verhandlung aufgenommen, Ladungen und Zustellungen an Prozessbeteiligte veranlasst, Ausfertigungen und Abschriften gerichtlicher Entscheidungen beglaubigt oder ausgefertigt sowie Fristen überwacht.

Die frühere Berufsbezeichnung der Justizbeschäftigten lautet: Justizangestellte bzw. Justizfachangestellte.

 

Informationen aus dem Justizportal