Die Richter sind Volljuristen, haben somit ein Studium der Rechtswissenschaften an der Hochschule erfolgreich abgeschlossen.

Das Hauptgebiet der Richter liegt in der Rechtsprechung in

  • Familiensachen,
  • Zivilsachen,
  • Strafsachen,
  • Wohnungseigentumssachen.

Dem Richter obliegt u. a. auch die Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Erlass eines Haftbefehls, die Anordnung der Abschiebungshaft, die Anordnung der zwangsweisen Einweisung zur Heilbehandlung in eine geschlossene Abteilung einer Psychiatrie, die Anordnung von Fixierungsmaßnahmen, die Anordnung der medikamentösen Ruhigstellung, die Eröffnung des Insolvenzverfahren, die Einrichtung des Betreuungsverfahrens), die Erteilung von Erbscheinen aufgrund Verfügung von Todes wegen und die Entscheidung in Landwirtschaftssachen.

 Die Richter sind sachlich und persönlich unabhängig.

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