Die Justizwachtmeister sind u. a. zuständig für

  • die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude einschl. der Sicherheitskontrollen und Sicherungsmaßnahmen im Eingangsbereich des Amtsgerichts  (Personen- und Gepäckkontrolle),
  • den Vollzug sitzungspolizeilicher Maßnahmen auf Anordnung des Richters,
  • die Vorführung der Gefangenen zu den Gerichtsterminen,
  • die Bewachung der zu den Gerichtsterminen vorgeführten Gefangenen oder auf besondere Anordnung des Richters zu beaufsichtigende Personen innerhalb des Gerichtsgebäudes,
  • die Verteilung der ein- und ausgehenden Post einschl. der Zuordnung zu den einzelnen Serviceeinheiten bzw. Sachbearbeitern, 
  • die Weiterleitung der Aufträge an den zuständigen Gerichtsvollzieher,
  • die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken nach §§ 211, 212 Zivilprozessordnung (ZPO),
  • die Bedienung der Telefonauskunft (Telefonzentrale).

Desweiteren weisen sie Ihnen den Weg zum zuständigen Ansprechpartner (in der Regel Serviceeinheit) und sorgt zum Beispiel dafür, dass behinderte Personen ebenfalls ihren Ansprechpartner erreichen.

Auch können Sie hier den zuständigen Gerichtsvollzieher erfragen.

Den Justizwachtmeister erkennen Sie an der Dienstkleidung.

Informationen aus dem Justizportal