Was geschieht, wenn die Schuldnerpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, obwohl der Gläubigerpartei ein Schuldtitel bzw. ein Räumungsurteil vorliegt?

Dann kann die Gläubigerpartei den Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung beauftragen.
Damit ist gewährleistet, dass die Zwangsvollstreckung in einem geordneten Verfahren abläuft und niemand zur Selbsthilfe greifen muss.
So darf der Vermieter nicht etwa selbst den Mieter vor die Tür setzen.
Er muss sich der Hilfe des Gerichtsvollziehers bedienen, der die Zwangsräumung - notfalls auch mit Gewalt - durchführt.

 

Wie leite ich die Zwangsvollstreckung ein?

In der Regel beginnt die Zwangsvollstreckung mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers.


In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen enthalten u. a. die Zivilprozessordnung (ZPO).

Wo finde ich den zuständigen Gerichtsvollzieher?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort bzw. Rechtssitz der Schuldnerpartei.

Die Anschrift, Telefon-Nr. und Sprechzeiten des zuständigen Gerichtsvollziehers können Sie bei der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht erfahren oder online der Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster entnehmen.

 

Kann ich den zuständigen Gerichtsvollzieher direkt mit der Sachpfändung beauftragen?

Nein.
Die Aufträge an den Gerichtsvollzieher sind nicht an den zuständigen Gerichtsvollzieher zu richten, sondern an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge des zuständigen Amtsgerichts.

Nur so ist gewährleistet, dass Aufträge auch im Verhinderungsfalle des zuständigen Gerichtsvollziehers (Erholungsurlaub, Krankheit) unmittelbar seinen Vertreter erreichen.

Die Justizwachtmeister sorgen dafür, dass die Aufträge unmittelbar an den zuständigen Gerichtsvollzieher bzw. dessen Vertreter weitergeleitet werden.


Welche Befugnisse hat der Gerichtsvollzieher bei der Sachpfändung?

Er hat u. a. folgende Befugnisse:

  • Ermittlung des Wohnortes/Aufenthaltsortes der Schuldnerpartei,
  • Herbeiführen einer gütlichen Einigung mit der Schuldnerpartei,
  • Pfändung und Verwertung pfändbarer Gegenstände der Schuldnerpartei.

 

Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher?

Bei der Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel sucht der Gerichtsvollzieher die Schuldnerpartei im Auftrag der Gläubigerpartei in der Wohnung/dem Geschäftslokal der Schuldnerpartei auf.
Er wird zunächst klären, ob die Schuldnerpartei nicht freiwillig bezahlt oder vielleicht schon bezahlt hat.
Wird die Zwangsvollstreckung nicht abgewendet und stehen ihr auch keine sonstigen Hindernisse entgegen, durchsucht er die Wohnung/das Geschäftslokal nach pfändbaren Gegenständen, soweit eine Taschenpfändung erfolglos war.
In der Regel wird der Gerichtsvollzieher auf eine gütliche Einigung durch Ratenzahlung hinwirken.

Soweit pfändbare Gegenstände vorgefunden werden, bringt der Gerichtsvollzieher das Pfandsiegel (im Volksmund "Kuckuck" genannt) auf den Gegenständen an.

Anschließend erfolgt die Verwertung der gepfändeten Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher.

Der Erlös wird an die Gläubigerpartei überwiesen.

Kuckuck ist eine eher abwertende Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel des Gerichtsvollziehers.

Das Pfandsiegel war in der Vergangenheit mit dem Wappenadler versehen.

Obwohl zur Zeit kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung "Kuckuck" gleichwohl erhalten.

Die unberechtigte Entfernung des Pfandsiegel ist als Siegelbruch strafbar.

Wie oft führt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zum Erfolg?

Ob die Zwangsvollstreckung zum Erfolg führt, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schuldnerpartei ab.

Die Pfändung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher kann daran scheitern, weil die Sachen der Schuldnerpartei zwar noch einen gewissen Gebrauchswert aufweisen, aber kaum noch einen Verkaufswert haben, oder die Schuldnerpartei die Gegenstände zum Leben oder zur Berufsausübung benötigt.

Der Gerichtsvollzieher kann aber nur die Sachen verwerten, für die sich bei einer späteren Versteigerung auch tatsächlich Interessenten finden lassen.

Pfändungen und Versteigerungen sind aus den o. g. Gründen längst Ausnahme geworden.


In welchen Fällen kann der Gerichtsvollzieher mit der Schuldnerpartei eine Zahlungsvereinbarung treffen?

Die Zahlungsvereinbarung (gütliche Einigung mit der Schulnerpartei) kann nur in folgenden Fällen getroffen werden, falls

  • die Gläubigerpartei im Vollstreckungsauftrag eine Zahlungsvereinbarung  nicht ausgeschlossen hat, 
  • die Schuldnerpartei glaubhaft gemacht hat, die vereinbarte Zahlungsen erbringen zu können.

In welcher Form erfolgt die gütliche Einigung?

Diese erfolgt in Form eines Zahlungsplans.
Der Zahlungsplan führt zum Vollstreckungsaufschub.

Welche Anforderungen muss die Zahlungsvereinbarung erfüllen?

Dei Zahlungsvereinbarung kann entweder

  • eine Zahlungsfrist

oder

  • eine Ratenzahlung

enthalten.

Die Tilgung der Schuld soll im Regelfall in 12 Monaten abgeschlossen sein.

Der Inhalt der Zahlungsvereinbarung wird im Zahlungsplan festgehalten.

Kann ich als Gläubigerpartei der Zahlungsvereinbarung widersprechen?

Ja, der Widerspruch muss jedoch unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Gerichtsvollzieher erfolgen.

 

Die Schuldnerpartei widerspricht der beabsichtigten Durchsuchung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Gegenständen.
Welches Gericht ist für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung  zuständig?

Das örtliche Vollstreckungsgericht

  • Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - am Wohnsitz/Rechtssitz der Schuldnerpartei

ist zuständig.

Die Entscheidung trifft der Richter.                                                 

Kann ich als Gläubigerpartei für die Zwangsvollstreckung vor dem Gerichtsvollzieher Prozesskostenhilfe erhalten?

Ja.
Personen mit geringem Einkommen können ggfs. für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe erhalten.