Für die
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Verwaltugnsgerichtsbarkeit

ist das Amtsgericht dagegen nicht zuständig;
zuständig sind insoweit die Fachgerichte.

Strafermittlungsbehörde und Strafvollstreckungsbehörde ist dagegen die Staatsanwaltschaft.