Wer erhält das Kindergeld?

Besteht ein Kindergeldanspruch, kann automatisch der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Kindergeldantrag stellen.

Lebt das Kind jedoch in einem anderen Haushalt oder im eigenen Haushalt, müssen sich die Elternteile über den Kindergeldberechtigten einigen.

Das Kind selbst - auch wenn es bereits volljährig ist -, ist nach dem Gesetz nicht berechtigt, das Kindergeld zu beantragen.

 

Was sind die Voraussetzungen für die gerichtliche Kindergeldberechtigtenbestimmung?

Voraussetzungen sind u. a.:

  • Antrag eines Antragsberechtigten,
  • eigener Haushalt des Kindes oder Kind lebt im Haushalt eines Dritten,
  • keine Einigung der Elternteile über den Kindergeldberechtigten.

 

In welchen Gesetzen ist das Verfahren geregelt?

Regelungen enthalten u. a.:

  • das Einkommensteuergesetz (EStG),
  • das Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

 

Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort oder Aufenthaltsort des Kindes.
Sachbearbeiter ist der zuständige Rechtspfleger.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • ein Elternteil,
  • sonstige Personen bzw. Behörden, die Anspruch auf das Kindergeld erheben.

Bei der Kindergeldberechtigung spielt keine Rolle, wer die elterliche Sorge ausübt bzw. ausgeübt hat.

 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung kann

  • schriftlich,
  • mündlich gegenüber dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts

erfolgen.

Der Antrag kann auch mündlich am Amtsgericht des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin gestellt werden.

 

Wer ist an dem Verfahren zu beteiligen?

Es sind u. a. beide Elternteile - auch geschiedene Eheleute - am Verfahren zu beteiligen.

 

Kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Beteiligte i. S. d. §§ 7, 8 FamFG mit geringem Einkommen können Verfahrenskostenhilfe erhalten.

Informationen aus dem Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern