Einige Anträge können Sie selbst bei Gericht stellen.
Erforderlich ist auf jeden Fall immer ein Ausweispapier (gültiger Personalausweis, Reisepass, Führerschein o. dergl.).
Zusätzlich sind für folgende Anträge noch besondere Unterlagen mitzubringen:

Antrag auf Feststellung der Ehemündigkeit
  • Geburtsurkunden der beiden Heiratswilligen im Original oder beglaubigter Abschrift,
  • Staatsangehörigkeitsnachweise,
  • schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern des minderjährigen Kindes,
  • Lebenslauf,
  • ggfs. ärztliches Attest über Schwangerschaft oder Kopie des Mutterpasses
  • ggfs. letztes Schulzeugnis,
  • ggfs. eine Bescheinigung über Arbeitsplatz und Einkommen.