Muster: Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens Quelle: Amtsgericht Warendorf

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?

Das selbstständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet werden kann, um in Fällen der Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten.

Andernfalls könnte u. U. der Antragsteller befürchten, durch die lange Dauer des Hauptsacheverfahrens Beweismittel zu verlieren.

Das selbstständige Beweisverfahren dient der Prozessbeschleunigung, da es eine rasche Beweiserhebung ermöglicht.

Desweiteren - da es auch ohne anhängigen Rechtsstreit durchgeführt werden kann - erleichtert es u. U. auch die außergerichtliche Einigung der Parteien und dient somit der Prozessökonomie.

Insbesondere bei der Feststellung von Baumängeln kann ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren vorteilhaft sein, um einen umfangreichen und langwierigen Bauprozess zu vermeiden.

Im selbstständigen Beweisverfahren geht es nur um Tatsachenfeststellungen.

 

In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen sind u. a. in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthalten.

 

Welches Gericht ist zuständig?

Zuständig ist das Gericht, bei dem auch die Hauptsache zu führen wäre oder bereits geführt wird.
Soweit kein Rechtsstreit anhängig ist, ist das selbstständige Beweisverfahren grundsätzlich bei dem Gericht zu beantragen, das in einer möglichen Hauptsache für die Entscheidung zuständig wäre.

In Fällen dringender Gefahr kann der Antrag auch bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die zu vernehmende oder zu begutachtende Person sich aufhält oder die in Augenschein zu nehmende oder zu begutachtende Sache sich befindet.

Über den Antrag entscheidet der Richter.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antragstellung kann erfolgen:

Der Antrag kann auch mündlich am Amtsgericht des Wohsitzes/Rechtssitzes des Antragstellers/der Antragstellerin gestellt werden.

 

Ergeht in dem selbstständigen Beweisverfahren eine richterliche Entscheidung in der Hauptsache?

In dem selbstständigen Beweisverfahren ergeht keine Entscheidung in der Hauptsache.

Das selbstständige Beweissicherungsverfahren endet in der Regel mit der Erstattung des Gutachtens externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabbzw. mit der Vernehmung der Zeugen bzw. Sachverständigen.

Es ergeht weder eine Kostenentscheidung noch findet ein Kostenfestsetzungsverfahren statt.

Begehrt der Antragsteller die Festsetzung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahren gegen den Antragsgegner, so ist er gehalten, diese in der Hauptsache (Rechtsstreit) geltend zu machen.


Kann ich in selbstständigen Beweisverfahren Prozesskostenhilfe erhalten?

Personen mit geringem Einkommen können in selbstständigen Beweisverfahren Prozesskostenhilfe erhalten.

 

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