Welches Gericht ist zuständig?

Das Amtsgericht ist zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz/Rechtssitz des Antragsgegners, soweit nicht für die Klage ein besonderer bzw. ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Bei Ansprüchen aus Miet- oder Pachtverträgen ist das Amtsgericht am Ort der Mieträume bzw. Pachträume ausschließlich zuständig, und zwar auch dann, wenn der/die Beklagte nicht mehr in desem Bezirk wohnt.

Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist dagegen das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

Für den Bezirk des Amtsgerichts Warendorf ist jedoch in Urheberrechtsstreitsachen das Amtsgericht Bielefeldexterner Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.




Wo finde ich den Ansprechpartner?


Die Zuständigkeit der Mitarbeiter in der Serviceeinheit (Abt. 5 C) richtet sich nach der letzten Endziffer bzw. den beiden letzten Endziffern des Aktenzeichens.

Die Mitarbeiter in der Serviceeinheit finden Sie im Obergeschoss:

  • Frau Rothaus (1, 3 und 4), Zimmer 112, Tel. 02581 6364-153,
  • Fau Schuckmann (2, 7 und 9), Zimmer 113, Tel. 02581 6364-156
  • Frau Everwin (5 und 0), Zimmer 113, Tel. 02581 6364-155,
  • Frau Vornholt (6 und 8), Zimmer 113 Tel. 02581 6364-156.

 

Wegen Teilzeitbeschäftigung erreichen Sie

  • Frau Everwin nur montags, dienstags, mittwochs und donnerstags,
  • Frau Schuckmann nur montags, mittwochs, donnerstags und freitags,
  • Frau Vornholt nur montags, dienstags, donnerstags und freitags

an ihren Arbeitsplätzen.