Welche Anträge und Erklärungen können nicht auf der Rechtsantragstelle prokolliert werden?

Anträge und Erklärungen, für die Anwaltszwang besteht (z. B. Antrag auf Ehescheidung), können nicht auf der Rechtsantragstelle protokolliert werden.

Die Antragstellung  kann insoweit nur durch den Rechtsanwalt erfolgen.

 

Sie brauchen gerichtliche Hilfe, weil sich eine Forderung nicht außergerichtlich durchsetzen lässt?

Die Rechtsantragstelle gibt Ihnen Hinweise für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (Welches Gericht ist zuständig? Ist die Forderung evtl. einfacher im Mahnverfahren durchzusetzen?).

Ist das Amtsgericht zuständig, dann hilft Ihnen die Rechtsantragstelle bei dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder nimmt Ihre Klage zu Protokoll auf, wenn die Forderung nicht für das Mahnverfahren geeignet ist (z. B. Räumungsklage).

 

Sie sind verklagt worden?

Die Rechtsantragsstelle nimmt Ihren Widerspruch bzw. Ihren Klageabweisungsantrag auf.

Bitte beachten Sie:

Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten.

Der Rechtspfleger darf insbes.

  • keine rechtliche Beratung geben,
  • die Frage nach den Erfolgsaussichten nicht beantworten,
  • die Vertretung im gerichtlichen Termin nicht übernehmen.

Sie können in laufenden Prozessen unter Angabe des Aktenzeichens auch persönlich an das betreffende Gericht schreiben.

 

Was sollten die Parteien in gerichtlichen Verfahren  unbedingt beachten?

Rechtzeitig handeln !!! Versäumen Sie keine Frist!

Gerichtliche Schriftstücke können Fristen in Gang setzen, bei deren Versäumung Sie Nachteile zu erwarten haben. Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!

 

 

Kann die Rechtsantragstelle von jedermann in Anspruch genommen werden?

Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen.

 

 

Wann kann ich die Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen?

In Rechtsangelegenheiten kann die Rechtsantragstelle zu den Sprechzeiten des Gerichts aufgesucht werden; außerhalb der übrigen Öffnungszeiten jedoch nur nach fernmdl. Absprache.

Für unaufschiebbare Eilsachen (z. B. Erwirkung von Arresten und einstweiligen Verfügungen, Einreichung einer Schutzschrift zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs) steht Ihnen dagegen die Rechtsantragstelle zu den Öffnungszeiten bzw. Servicezeiten des Gerichts zur Verfügung.

 

Wer nimmt die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr?

Der Rechtspfleger nimmt die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahr.

 

Welche Kosten entstehen für mich für die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle?

Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenfrei.

 

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Vorzulegen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • alle Unterlagen, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein können.