Welche Rechtsfolgen hat der Verzicht auf die Rücknahme?

Durch den Verzicht hat die hinterlegende Partei kein Recht mehr zur Rücknahme der hinterlegten Sache bzw. des hinterlegten Geldbetrages.

 

In welchen Fällen ist die Rücknahme ebenfalls ausgeschlossen?

Die Rücknahme ist  u. a. in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • nach Vorlage der Annahmeerklärung der Gläubigerpartei,
  • nach Vorlage des die Hinterlegung rechtmäßig erklärenden rechtskräftigen Urteils.

 

Wann erfolgt die Auszahlung des hinterlegten Betrages?

Die Auszahlung des hinterlegten Betrages kann erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 22 HintG erfüllt sind:

  • Vorlage des Auszahlungsantrags  und der Freigabeerklärung aller Beteiligten

oder

  • Vorlage der rechtkräftigen Entscheidung, aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt.