Muster eines gerichtlichen Beschlusses (Anordnung der Abwesenheitspflegschaft) Die Abwesenheitspflegschaft dient der Regelung der Vermögensangelegenheiten der vermissten Person.
Quelle: Amtsgericht Warendorf

Was ist eine Pflegschaft?

Pflegschaften beinhalten eine Fürsorgetätigkeit.   

Bei den Pflegschaften wird u. a. unterschieden zwischen:

  • Abwesenheitspflegschaft,
  • Pflegschaft für unbekannte volljährige Beteiligte.

 

Was ist eine Abwesenheitspflegschaft?

Für einen Volljährigen kann ein sogenannter Abwesenheitspfleger bestellt werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist und besondere Vermögensangelegenheiten zu regeln sind.

 

In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt?

Regelungen enthalten u. a. folgende Gesetze:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

 

Welches Gericht ist zuständig? Wer ist Sachbearbeiter?

Das Amtsgericht - Betreuungsgericht - ist zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird durch den Wohnsitz des Pfleglings bestimmt.
Sachbearbeiter ist der zuständige Rechtspfleger.

 

Was sind die Aufgaben des Pflegers?

Der Wirkungskreis des Pflegers ergibt sich aus der gerichtlichen Bestallungsurkunde, erstreckt sich somit also nur auf die darin bezeichneten Angelegenheiten.

 

Was sind die Aufgaben des Gerichts?

Die Aufgaben des Gerichts sind u. a.:

  • Anordnung der Pflegschaft,
  • Bestellung eines Pflegers,
  • Aufsicht über den Pfleger,
  • Festsetzung der Vergütung des Pflegers,
  • Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften des Pfleglings.

 

Wo finde ich den Ansprechpartner?

Die Zuständigkeit der Mitarbeiter in der Serviceeinheit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.

Den Mitarbeiter in der Serviceeinheit (Abt. 3 X) finden Sie im Nebengebäude:

  • Herr Burger, Zimmer B 3, Tel. 02581 6364-213.