Welche kostenlose Hilfsmöglichkeit habe ich für die Schuldenregulierung?

Für die Schuldenregulierung können Sie bereits die kostenlose Hilfe der Schuldnerberatungsstelle der Kreisverwaltung Warendorf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab in Anspruch nehmen.

Daher erhalten Sie in diesen Fällen keinen Berechtigungsschein;
stattdessen haben Sie daher zunächst um eine kostenlose Hilfe bei der vorgenannten Schuldnerberatungsstelle nachzusuchen.

Sollte eine Inanspruchnahme der Schuldnerberatungsstelle nicht möglich sein, bedarf es für die Bewilligung der Beratungshilfe der Vorlage einer entsprechenden Negativbescheinigung der Schuldnerberatungsstelle der Kreisverwaltung.

 

 

 

Erhalte ich für den außergerichtlichen Einigungsversuch über die Schuldenbereinigung (Verbraucherinsolvenz) Beratungshilfe?

Der außergerichtliche Einigungsversuch über die Schuldenbereinigung (§ 305 I InsO) ist zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, die Schuldnerberatungsstelle kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

Daher ist der Ratsuchende verpflichtet, zunächst die Schuldnerberatungsstelle der Kreisverwaltung Warendorf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab aufzusuchen.

 

Wann kann in Einzelfällen für den außergerichtlichen Einigungsversuch über die Schuldenbereinigung nach § 305 I InsO (Verbraucherinsolvenz) Beratungshilfe erteilt werden?

In Einzelfällen kann jedoch Beratungshilfe erteilt werden, falls:

  • der Rechtsuchende eine Bescheinigung der Schuldnerberatungsstelle vorlegt, aus der hervorgeht, dass eine Inanspruchnahme der Schuldnerberatungsstelle nicht möglich ist  (Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Schuldnerberatungsstelle bzw. für die Beratungshilfe gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen.
    In Einzelfällen kann es daher vorkommen, dass der Berechtigte aufgrund seines Einkommens die Schuldnerberatungsstelle nicht in Anspruch nehmen kann, gleichwohl jedoch Beratungshilfe erhalten kann),
  • die Forderung (teilweise) dem Grunde und/oder der Höhe nach von der Schuldnerpartei bestritten wird,

oder

  • der Rechtsuchende die Unterlagen für die Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens dem Insolvenzgericht vollständig vorlegen kann und die Eilbedürftigkeit von dem bevollmächtigten Rechtsanwalt dem Gericht gegenüber vorgetragen bzw. glaubhaft gemacht wird (Vorlage einer ensprechenden Bescheinigung des Rechtsanwalts reicht aus).

 

Warum kann in Regelinsolvenzsachen keine Beratungshilfe erteilt werden?

In Regelinsolvenzsachen kann keine Beratungshilfe erteilt werden, da es dem Rechtsuchenden zuzumuten ist, den Insolvenzantrag unmittelbar beim Insolvenzgericht zu stellen; die Antragstellung stellt insoweit weder ein größeres Problem für den Rechtsuchenden dar, noch bestehen insoweit rechtliche Schwierigkeiten.