Mit dem elektronischen Prozesskostenhilferechner ("PKH-Berechnung") können Sie selbst berechnen, ob bei Ihrer finanziellen Situation die Voraussetzungen für die Bewilligung der Beratungshilfe vorliegen.

Falls Sie hiernach die Kosten eines Rechtsstreits in Raten zurückzahlen müssen, können Sie keine Beratungshilfe erhalten.

Ergibt sich aus der elektronischen Berechnung keine Ratenzahlung zu den Verfahrenskosten, erhalten Sie Beratungshilfe.

Informationen aus dem Justizportal