Wie und wo muss ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt gegenüber dem Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden. Über den Antrag entscheidet der zuständige Rechtspfleger.

Sie können den Beratungshlfeantrag:

oder

stellen.



Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nur Personen mit geringem Einkommen und geringem Vermögen.



Welche Unterlagen muss ich dem Gericht vorlegen?

Vorzulegen sind u. a.:

  • Kontoauszüge der letzten Monate,
  • aktuelle Unterlagen über das Einkommen (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankengeldbescheid),
  • ggfs. Nachweise über die laufenden Kosten (z. B. Mietvertrag, Kredit- oder Darlehensverträge usw.),
  • ggfs. Schriftstücke des bisherigen Schriftwechsels oder sonstige Unterlagen in der betr. Rechtsangelegenheit.

Bei mündlicher Antragstellung bedarf es zudem der Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses.



Muss ich als Empfänger von Sozialleistungen bei schriftlicher Antragstellung das Formular vollständig ausfüllen?

Nein.
Abschnitt C - G des Antragsformulars müssen Sie nicht ausfüllen.
Die vereinfachte Antragstellung ist jedoch nur zulässig, sofern und soweit ein aktueller Bescheid über Sozialleistungen beigefügt wird.



Kann ich mich auch direkt an die Beratungsperson wenden?
Kann das Gericht die Beratungshilfe noch nachträglich bewilligen?


Ja.



Kann die Beratingsperson die (nachträgliche) Antragstellung ablehnen?

Ja.
Die Beratungsperson ist nicht zur (nachträglichen) Antragstellung verpflichtet;
er kann seine Beratungshilfetätigkeit von der Vorlage eines Berechtigungsscheins des Gerichts abhängig machen.



Ist die Beantragung der nachträglichen Bewilligung der Beratungshilfe an eine Frist gebunden?

Ja.
Die Frist beträgt 4 Wochen ab Beginn der Beratungshilfetätigkeit.
Für den Fristablauf ist der Antragseingang bei Gericht maßgebend.

Die Beratungsperson muss daher den Antrag auf nachträglich Bewilligung von Beratungshilfe rechtzeitig an das Gericht weiterleiten.


Was sind die Rechtsfolgen des Fristablaufs?

Geht der Antrag auf Bewilligung der nachträglichen Beratungshilfe bei Gericht verspätet ein, kann aufgrund der vorgenannten Ausschlussfrist keine Beratungshilfe bewilligt werden.