Wo kann ich im Einzelfall eine kostenlose Hilfe bei Behörden erhalten?

Kostenlose Hilfe erhalten Sie im Einzelfall u. a.

 

So ist es dem Ratsuchenden durchaus zuzumuten, vor Inanspruchnahme von Beratungshiilfe zunächst durch Nachfrage bei der zuständigen Behörde sich selbst um Klärung der Angelegenheit zu bemühen.

Eine zumutbare anderweitige Hilfsmöglichkeit stellt dabei grundsätzlich auch die Inanspruchnahme der Beratung durch die jeweils zuständige Behörde dar, die gesetzlich zur Auskunft und Beratung verpflichtet ist und insbes. Auskunfts- und Beratungsaufgaben wahrzunehmen hat.

Die Behörde ist insbesondere auch im Bereich des Sozialrechts (z. B. § 14 SGB I) verpflichtet, bei einem ablehnenden Bescheid

  • die Gründe der Ablehnung bekannt zu geben, zu erläutern,
  • Rechtswege aufzuzeigen
  •  bei Formulierung des Rechtsmittels behilflich zu sein.

Auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. 06. 2007 - 1 BvR 1014/07 -, Rpfl. 2007, S. 552 ff., wird insoweit Bezug genommen.     

              

Warum kann für Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuche sowie für die Geltendmachung der Vermögenslosigkeit im Regelfall keine Beratungshilfe gewährt werden?

 Für Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuche sowie für die Geltendmachung der Vermögenslosigkeit (Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Abgabe der Vermögensauskunft oder erfolgter Vorpfändungen oder dergl.) kann im Regelfall ebenso keine Beratungshilfe bewilligt werden, da dem Ratsuchenden durchaus zuzumuten ist, sich insoweit direkt mit der Gläubigerpartei bzw. dem Gläubiger-Vertreter in Verbindung zu setzen.

 

Warum können Analphabetentum oder Sprachschwierigkeiten des Rechtsuchenden bei der Bewilligung von Beratungshilfe nicht berücksichtigt werden?

Analphabetentum oder Sprachschwierigkeiten sind im Regelfall nicht zu berücksichtigen, da die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe wie Schreib- und Lesehilfe bzw. Übersetzung in eine andere - verständige - Sprache des Rechtsuchenden ist.

Auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. 06. 2007 - 1 BvR 10147 -, Rpfl. 2007, S. 552 ff.,  wird insoweit Bezug genommen.




Kann ich für die Regelung des Unterhalts für minderjährige Kinder Beratungshilfe erhalten?


Nein.,
Die Bewilligung von Beratungshilfe ist nur in Einzelfällen möglich.
Dem Rechtsuchenden steht im Regelfall eine andere kostenfreie Hilfe zur Verfügung.

Nach § 18 SGB VIII ist das Jugendamt bei der Geltendmachung des Unterhalts Minderjähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres behilflich.

Für Ansprüche auf Kindesunterhalt ist ein derartiger Weg auch eröffnet, weil für jeden Unterhaltsberechtigten nach § 1712 Nr. 2 BGB die Errichtung einer Beistandschaft oder nach §§ 18 KJHG, 18 Abs. 1 SGB VIII, zu Grundlagen, Höhe, Durchsetzbarkeit Beratung erfolgen kann.

Das Jugendamt gilt im Regelfall als geeignet.
Nur in Einzelfällen kann daher die Inanspruchnahme von Beratungshilfe begründet sein.

 

Kann ich in Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln Beratungshilfe erhalten?

Nein.
Nur bei rechtlichen Schwierigkeiten (insbes. Unterhaltsberechnung) kann im Einzelfall Beratungshilfe bewilligt werden.
Im Regelfall steht dem Rechtsuchenden eine andere kostenfreie Hilfe zur Verfügung.
Der Ratsuchende kann sich an das Jugendamt oder an den Sachbearbeiter des hiesigen Amtsgerichts wenden.



In welchen Einzelfällen kann ich für das Widerspruchsverfahren vor dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit im Regelfall keine Beratungshilfe erhalten?

In folgenden Einzelfällen können Sie für das Widerspruchsverfahren dagegen im Regelfall keine Beratungshilfe erhalten:

  • Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten,
  • pauschale Überprüfung des Bescheids ohne erkennbaren Rechtsgrund,
  • fristwahrende Widersprüche,
  • Widersprüche, ohne zunächst einmal selbst um Klärung der Angelegenheit nachgesucht zu haben.

In den vorgenannten Fällen hat der Rechtsuchende im Regelfall eine andere kostenfreie Hilfe:
Durch Rücksprache, Nachfrage oder Einlegung des Rechtsbehelfs bei der vorgenananten Sozialbehörde  kann die Angelegenheit von dem Rechtsuchenden anderweitig kostenfrei geklärt werden.

Wo kann ich außerhalb des Gerichts aufgrund meiner Mitgliedschaft oder meines Versicherungsvertrages kostenlose Hilfe erhalten?

Kostenlose Hilfsmöglichkeiten bieten im Einzelfall u. a. an:




Wo kann ich außerhalb des Gerichts in den übrigen Fällen kostenlose Hilfe erhalten?

Kostenlose Hilfsmöglichkeiten bieten im Einzelfall u. a. an: