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Kopfbild 1 Quelle: Amtsgericht Warendorf

Kontaktaufnahme mit dem Gericht

Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Erbausschlagungen und Erbscheinsanträge können beim hiesigen Gericht derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache beurkundet werden; dies gilt auch für Testamentsrückgaben. Formulare finden Sie hier unter Rechts-Infos oder im Justizportal NRW/Bürgerservice.

Kopfbild 2 Quelle: Amtsgericht Warendorf

Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen/Rechnungen

Aktuell sind vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister in Umlauf. Nehmen Sie in Zweifelsfällen immer Kontakt mit dem Amtsgericht (Telefonnummer aus dem Telefonbuch!) auf, um sich von der Richtigkeit der Anrufe zu überzeugen.

Kopfbild 3 Quelle: Amtsgericht Warendorf

Infos über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung

Unsere Infos über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung jetzt im Justizportal NRW.

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  • Telefon: 02581 6364-0
    Fax: 02581 6364-165
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Lebenslage: Vereinsrecht

Rüdiger und Sven sitzen nach einer erfolgreichen Skate-Runde gemeinsam im Biergarten. Voller Euphorie wollen Sie einen Verein gründen. Das wäre doch was, oder? Ganz so einfach ist das nicht, wie beide schnell bemerken. Gut, dass es dazu Informationen unter www.justiz.nrw gibt.

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